Schneefräse ALP Snow 5, 5 PS
Technische Daten, Fotos und Beschreibung:
Kaufpreis: Є699,00
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Artikelmerkmale
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. |
Fahrzeugbeschreibung:
Details anzeigen
Schneefräse ALP-Snow 5, 5 PS
Motorleistung: 5, 5 PS / 4, 1 kW / 163 cc
Starter: manuell
Arbeitsbreite:56 cm
Arbeitshöhe (Schnee):54 cm
Motor: Benzin
Tank / Öl Tan k36l06l
Verbrauch: 0, 8 l / h
Fräse: Sägezahn, zweistufig mit Gleitkufen
5 Vorwärts- und 2 Rückwärtsgänge
Passende Schneeketten bei uns erhältlich!
Angaben unverbindlich, Änderungen vorbehalten, Abbildungen können von der Standardausführung abweichen, Zwischenverkauf vorbehalten. Rechtliche Informationen des Verkäufers PPK Alpenlift Mobilität GmbH Kontaktdaten Josef Pein Industriestraße 3 8321 St.Margarethen an der Raab Austria
Telefon:03115/49391 Fax:03115/49393 E-Mail: service@ppk.co.at
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: AT U28699209 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Seite - 1 - von 10
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
PPK Alpenlift Mobilität GmbH
Stand April 2014
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich diese Verkaufs- und
Lieferbedingungen maßgebend.
1.2 Etwaige Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen und dergleichen des Auftraggebers,
die mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Widerspruch
stehen, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, es sei denn, dass sie der
Auftragnehmer im Vorhinein schriftlich anerkennt.
1.3 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
1.4 An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen,
welche vom Auftragnehmer oder im Auftrag des Auftragnehmers angefertigt
wurden, behält sich der Auftragnehmer das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.
2. Inkrafttreten des Vertrages
2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden
erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich und
erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch
den Hersteller des Auftragnehmers.
Kostenvoranschläge für Reparaturen sind unverbindlich, soweit nicht
ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2.2 Die Bestellung des Auftraggebers ist bindend. Die Annahme durch den Auftragnehmer
erfolgt durch Zusendung einer verbindlichen Auftragsbestätigung des
Auftragnehmers. AGB`s des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer auch
dann nicht verpflichtend, wenn er nach deren Eingang nicht widersprochen hat.
2.3 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen,
die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Befinden sich
solche Angaben in Prospekten, Katalogen oder sonstigen Unterlagen außerhalb
der Verkaufsangebote, so sind diese nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. Geringfügige Abweichungen innerhalb branchenüblicher
Toleranzen sind zulässig, Änderungen nach Ermessen des Herstellers
bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind, hieraus
können weder Rechte gegen den Auftragnehmer hergeleitet werden, noch ist
der Auftragnehmer verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten
Produkten vorzunehmen.
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2.4 Sobald der Auftragnehmer einen Auftrag angenommen hat, kann dieser vom
Auftraggeber nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers
storniert werden. Falls der Auftragnehmer einem Storno zustimmt, gilt
als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle Kosten, die der
Auftragnehmer aufgrund der Stornierung hatte, ersetzen muss.
2.5 Bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Eingang eines Auftrages ist der Auftragnehmer
berechtigt, diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Preise / Zahlung
3.1 Die vereinbarten Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackungs-,
Verladungs- und Transportkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Zwischen Bestellung und Auslieferung eintretende Preiserhöhungen wegen der
Erhöhung von Einkaufspreisen, Löhnen oder Steuern gelten als vereinbart.
3.3 Der Kaufpreis ist bei Lieferung ohne Abzug fällig. Skonti werden nur gewährt,
sofern sie zuvor schriftlich vereinbart worden sind.
3.4 Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber auch ohne
Mahnung in Verzug und der Auftragnehmer ist zur Verrechnung von Verzugszinsen
in der gesetzlichen Höhe berechtigt.
3.5 Die Forderungen gegen den Auftraggeber werden weiters sofort ohne jeden
Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens
über das Vermögen des Auftraggebers beantragt wird, wenn der
Auftraggeber wegen eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger
herantritt oder wenn dem Auftragnehmer sonstige Umstände bekannt werden,
die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers
begründen. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer auch berechtigt von laufenden
Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten oder sofortige Zahlung des
Kaufpreises in bar bzw. Vorauskasse zu verlangen.
3.6 Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des
Auftraggebers ist ausgeschlossen. Insbesondere darf der Auftraggeber die Bezahlung
des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern
oder verzögern.
3.7 Schecks und Wechsel werden vom Auftragnehmer nur aufgrund besonderer
Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Wechselkosten,
Scheckkosten, Gebühren, Diskontspesen etc. gehen stets zu Lasten
des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige
Vorlage oder Protesterhebung bei hereingenommenen Wechseln.
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4. Lieferung
4.1 Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss und Erhalt der Auftragsbestätigung
und setzt die Abklärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten, die
ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftraggebers sowie
den Eingang fälliger und vereinbarter Anzahlungen voraus.
4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand
das Lager des Auftragnehmers oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die
Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.
4.3 Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, oder bei Hindernissen,
für die das Herstellerwerk verantwortlich ist, verlängert sich die Lieferfrist
angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines
bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind.
4.4 Entsteht dem Auftraggeber, wegen einer vom Auftragnehmer verschuldeten
Verzögerung ein Schaden, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entschädigung
nur zu beanspruchen, wenn der Liefertermin schriftlich vereinbart und
vom Auftragnehmer auch ausdrücklich als schriftlich als Fixtermin
gekennzeichnet wurde. Bei grober Fahrlässigkeit beträgt sie für jede volle
Woche der Terminüberschreitung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 3 % des
Teil- bzw. des Gesamtnettoauftrages, der infolge der Verspätung nicht
rechtzeitig geliefert worden ist. Alle weiteren Ersatzansprüche wegen
verschuldeter Verzögerung sind ausgeschlossen.
4.5 Lagerkosten: Bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug werden Waren auf Gefahr
und Kosten des Auftraggebers eingelagert.
5. Gefahrenübergang / Entgegennahme des Liefergegenstandes
5.1 Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder
Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Auftragnehmers
oder des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt
auch, wenn der Transport durch den Auftragnehmer erfolgt.
Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Ladung durch den
Auftragnehmer gegen Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht
zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf
den Auftraggeber über.
5.3 Der Auftraggeber oder der von ihm hierzu Bevollmächtigte hat, unbeschadet der
Rechte aus Pkt. 7, den ihm angelieferten Liefergegenstand zu übernehmen,
auch wenn dieser unwesentliche Mängel aufweist.
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6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis
zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem
Auftraggeber zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das
gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
6.2 Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung
durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
Für den Fall der Veräußerung oder Vermietung des unter Eigentumsvorbehalt
des Auftraggebers stehenden Liefergegenstandes tritt der Auftragnehmer
schon jetzt alle im hieraus resultierenden Rechte, einschließlich aller Nebenrechte
und Forderungen hiermit an den Auftragnehmer ab. Alle durch die Geltendmachung
des Rechtes aus dem Eigentumsvorbehalt für den Auftragnehmer
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die sofortige Herausgabe des gelieferten,
aber noch nicht vollständig bezahlten Liefergegenstandes zu verlangen, wenn
der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer
nicht pünktlich oder vollständig nachkommt, wenn über das Vermögen des
Auftragnehmers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt wird, wenn
der Auftraggeber Zahlungen faktisch eingestellt oder wenn der Auftraggeber
wegen eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt.
6.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, die Pfändung des Liefergegenstandes
sowie dessen Rücknahme oder Rückholung durch den Auftragnehmer
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.5 Der Auftraggeber hat den Liefergegenstand gegen Feuer-, Wasser-, und
sonstige Schäden auf seine Kosten zu versichern.
7. Haftung
7.1 Gewährleistungsfrist:
Für im Zeitraum der Gewährleistungsfrist vorhandene Sachmängel der gelieferten
Neuprodukte leistet der Auftragnehmer jeweils für die Dauer von 12
Monaten, längstens jedoch 1000 Betriebsstunden nach Lieferung, Gewähr.
Verzögert sich die Übernahme oder der Versand ohne Verschulden des
Auftragnehmers, erlischt die Gewährleistung spätestens 12 Monate nach
Gefahrenübergang. Als Gefahrenübergang gilt dann der Termin der
beabsichtigten Übergabe bzw. Versendung. Von der Garantie ausgenommen
sind Verschleißteile und 6/12/24 Volt Blockbatterien.
Für die gelieferten Ersatz- und Austauschteile leistet der Auftragnehmer 6
Monate, längstens jedoch 500 Betriebsstunden, Gewähr. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus durch unseren
Servicedienst. Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen im Rahmen der
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Gewährleistung läuft keine eigene Gewährleistungsfrist, es bleibt bei der
Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für
gebrauchte Gegenstände wird keine Gewähr übernommen.
7.2 Untersuchungs- und Rügepflicht
Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen des Auftraggebers setzt voraus,
dass dieser seiner nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Sachmängel hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu melden. Die Feststellung
der Berechtigung einer Mängelrüge obliegt der Prüfstelle des Auftragnehmers
oder des Herstellers.
7.3 Umfang der Gewährleistung
Entspricht der Liefergegenstand bei Gefahrenübergang nicht der vereinbarten
Beschaffenheit, umfasst der Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers nach
Wahl des Auftragnehmers die unentgeltliche Ersatzlieferung oder die unentgeltliche
Nachbesserung derjenigen Teile, die unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit
mehr als unerheblich beeinträchtigt sind. Zur Vornahme aller nach billigem
Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungsmaßnahmen oder Ersatzlieferungen
hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer stets die erforderliche Zeit
und die Gelegenheit zu gewähren, sonst ist der Auftragnehmer von der Nacherfüllung
befreit. Nachbesserungen und Reparaturen erfolgen nach Wahl des
Auftragnehmers beim Auftragnehmer, Hersteller oder Auftraggeber. Findet die
Nachbesserung beim Auftragnehmer oder Hersteller statt, erfolgt die Lieferung
frachtfrei zugunsten des Auftragnehmers, findet die Nachbesserung beim
Auftraggeber oder an einen anderen vom Auftraggeber genanten Ort statt
werden die anfallenden An und Abfahrten unabhängig vom Anlassfall in
Rechnung gestellt.
7.4 Haftungseinschränkung
Für Sachmängel die durch Gewalteinwirkung, zweckentfremdeter Verwendung,
Überladung, Reparaturen oder Veränderungen welche nicht durch das Personal
des Auftragnehmers oder Herstellers durchgeführt wurden, Verwendung von
ungeeigneten Ölen und Betriebsmitteln, Verwendung keiner Originalteile vom
Hersteller, verursacht worden sind, leistet der Auftragnehmer keine Gewähr.
Der Auftragnehmer übernimmt weiterhin keine Gewähr wenn die
Wartungsanweisungen nicht nachweislich eingehalten wurden, die Service -
Intervalle überzogen und oder die Leistungen von keinen befugten
Unternehmen ausgeführt wurden, sowie für Verschleißteile und für Schäden die
auf natürlichem Verschleiß beruhen. Für die Wartungsintervalle sind die
Vorgaben der Wartungsanweisungen/Serviceanweisungen in der jeweils
aktuellen Fassung gültig, unabhängig davon ist jedoch ein erstes Service
spätestens nach 50 Stunden/3 Monate (was zuerst eintritt) von einen befugten
Unternehmen durchzuführen. Sollten die Servicearbeiten nicht von der PPK
Alpenlift Mobilität GmbH durchgeführt werden, ist vorher schriftlich eine
Freigabe für ein anderes Unternehmen von dieser einzuholen.
Unabhängig davon, auf welche Weise die Gewährleistungsverpflichtung erfüllt
wird, und unabhängig davon, welche Ansprüche aus welchem Rechtsgrund
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auch immer vom Auftraggeber gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden,
haftet der Auftragnehmer in allen Fällen nur bis zur Höhe des Rechnungswertes
des jeweiligen Produktes. Der Auftragnehmer haftet jedoch weder für indirekte
Schäden noch für Folgeschäden.
8. Rücktrittsrecht
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Auftragnehmer vor
Gefahrenübergang die gesamte Leistung unmöglich wird. Ist der Auftragnehmer
erkennbar nur vorübergehend an der Leistung gehindert, ist der Auftraggeber
nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftragnehmer nicht in angemessener
Frist nach Wegfall des Leistungshindernisses liefert.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit
des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet,
die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen oder rechtlichen
Zweck möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
9.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche beiderseitigen
Verpflichtungen ist der Sitz der PPK Alpenlift Mobilität GmbH.
9.3 Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtsübereinkommens
1980 finden keine Anwendung.
9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der PPK Alpenlift Mobilität GmbH.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle
vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine
Aufhebung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen
durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommen.
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Ergänzend zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen
gelten folgende Garantiebestimmungen
für Elektro-Fahrräder und sonstige Elektrofahrzeuge
Stand April 2014
Die Elektrofahrzeuge sind aufgrund seiner Konzeption und Ausstattung dazu
bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden.
Wir leisten auf etwaige Material- und Konstruktionsfehler an Elektrofahrzeug unter
folgenden Voraussetzungen 12 Monate (24 Monate für Endverbraucher)
Gewährleistung:
Ihren Garantieanspruch kann durch Vorlage des Übergabeprotokolls und/oder des
Kaufbeleges geltend machen.
Findet während des Garantie-Zeitraumes ein Eigentumswechsel statt, muss dieser
auf dem Übergabeprotokoll bzw. der Rechnung vermerkt sein.
Ist das nicht der Fall, wird der Anspruch nicht auf den neuen Besitzer übertragen.
Die Garantie/Gewährleistung verfällt bzw. umfasst folgende Punkte nicht:
· Schäden an Lack oder Steuerung durch Wetter-, Feuchtigkeits- und
Umwelteinflüsse
· Bauliche Veränderungen gegenüber dem Originalzustand
· Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung
· Schäden durch außergewöhnliche Vorkommnisse, wie z.B. Unfall
· Schäden, die auf eine normale Abnutzung von Teilen, wie z.B. Reifen, Kette,
Bowdenzüge und Bremsklötze zurückzuführen sind
· Ein Bruch der elektrischen Leitungen, der nicht auf einen Konstruktionsfehler
zurückzuführen ist
· Mängel durch Fremdeinwirkung
· Bei gewerblichem Verleih des Fahrzeuges
· Schäden durch Verwendung des Fahrzeuges bei Wettkämpfen
· Nachlassen der Fahrbatterieleistung durch oftmaliges Auf- und Entladen bzw.
bei Überladung
· Nicht ordnungsgemäße Beseitigung von Mängeln
· Alle Verschleiß- und Beleuchtungsteile
· Kosten für den Transport des Elektrofahrzeuges und/oder dessen Teile von
und zur Verkaufstelle oder dessen Vertragspartner
Ergänzende Regelungen
Auf Fahrbatterien erhalten Sie grundsätzlich 6 Monate Gewährleistung, allerdings
wird diese bei Fahrbatterien mit Lithium-Technik auf 12 Monate erweitert.
Verwenden Sie niemals Komponenten anderer Hersteller.
Reparieren Sie Ihr Elektro-Fahrzeug nie selbst, sondern bringen Sie es zum Service
bzw Reparatur zu Ihrem dafür befugten Händler.
Sollten Sie sich nicht an die Vorgaben der Bedienungsanleitung und dieser Garantie-
Bestimmungen halten und es zu einem Defekt am Elektrofahrzeug kommen, können
wir für diesen Schaden nicht zur Haftung herangezogen werden und der
Garantieanspruch gilt als erloschen.
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Ergänzende Verkaufs- und Lieferbedingungen der PPK Alpenlift Mobilität
GmbH für den Onlineverkauf
Stand: April 2014
I. Geltung
Nachstehende Allgemeine Ergänzende Geschäftsbedingungen zu unseren
allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen die Sie unter www.alpenlift.at jederzeit
einsehen können gelten für alle über den Onlineshop getätigten Verträge und
Angebote und über Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens. Mit der
Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Bei
Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen
Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen
des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.
II. Bestellung
Eine Bestellmöglichkeit besteht sowohl als registrierter Benutzer, als auch als
Gastnutzer. Für weitere Bestellungen als registrierter Benutzer genügt die Eingabe
des vom Benutzer bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes.
Durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ geben Sie eine verbindliche
Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs
der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.
III. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Kleine Abweichungen und technische
Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen sind möglich. Mit
Abgabe Ihrer Bestellung erklären Sie sich ausdrücklich mit unseren AGB
einverstanden. Die Annahme des Vertrages seitens PPK bedarf einer
Auftragsbestätigung. Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit unserer
Bestellbestätigung, sondern erst mit Versenden einer Auslieferungsbestätigung oder
mit Lieferung der Ware zustande.
IV. Preisauszeichnung
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist,
als Tagesbruttopreise, d. h. inklusive aller Steuern, Abgaben und sonstiger
Zuschläge (derzeit gesetzliche Mehrwertsteuer: 20%) exklusive aller mit dem
Versand bzw. der Zahlungsmodalitäten entstehenden Spesen in Euro zu verstehen.
Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen
diese zu Lasten des Bestellers. Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der EU fällt
unter Nachweis der UID keine österreichische Umsatzsteuer an, diese haben dafür
die Umsatzsteuer in ihrem Heimatstaat selbst zu entrichten.
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VI. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Die Bezahlung erfolgt in der durch den Kunden im Bestellformular ausgewählten
Form (Paypal, Kreditkarte,Überweisung, etc.). Die Zahlung des Kaufpreises ist mit
Bestellung, Erhalt der Bestellannahme seitens PPK und vor Auslieferung der Ware
fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf
unserem Geschäftskonto als geleistet.
VII. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs
des Vertragspartners, Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er
von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes nach
der Frist von 7 Tagen (Arbeitstage) durch den Kunden haben wir die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Im Falle eines berechtigten Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise
Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom
Besteller erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in
ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet und in der
Originalverpackung zurückgeschickt wird. Die Kosten des Versandes gehen zu
Lasten des Kunden.
VIII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Sind nicht alle bestellten Artikel sofort lieferbar, bleibt PPK als Betreiber des
Onlineshops vorbehalten, Teillieferungen vor zu nehmen, sofern dies für eine
zügigere Abwicklung vorteilhaft erscheint. Die Versandkosten hierfür werden extra
verrechnet. Hat der Vertragspartner die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware
entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder
auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsbetrieb
einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt nach 2 Wochen vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten, wobei wir nach unserer Wahl
entweder pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden vom
Vertragspartner einzufordern.
IX. Lieferfrist
Die Lieferung erfolgt im Normalfall für Lagerware innerhalb von fünf Werktagen ab
der Bestellung, jedenfalls aber innerhalb der gesetzlichen Lieferfrist von dreißig
Tagen. Sollte sich die Lieferung verzögern, so nehmen wir sofort nach bekannt
werden der Verzögerung mit dem Vertragspartner Kontakt auf und holen sein
Einverständnis zur späteren Lieferung ein. Sollte der Kunde damit nicht
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einverstanden sein, ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
X. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in
unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XI. Gefahrenübergang
Mit Absendung der Ware durch PPK ALpenlift als Betreiber des Onlineshops geht
die Gefahr auf den Kunden über.
XII. Datenschutz, Adressen Änderung
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen - auch die im Kaufvertrag
mit enthaltenen - personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
verwendet und insbesondere automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet
werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur
Abwicklung des Zahlungsverkehrs von uns verwendet. Kundendaten werden nicht an
Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt
erforderlich. Unsere Vertragspartner sind über unsere Datenschutzbestimmungen
instruiert und uns diesbezüglich verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, uns
Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und Email-Adresse unverzüglich
bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten
Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene
Adresse gesendet werden.
XIII. Copyright
Alle Texte, Nachrichten, Muster und das Design der Web-Site von PPK dienen
ausschließlich der Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes
Risiko. Alle Daten dieses Angebotes genießen den Schutz nach §4 und §§87a ff.
Urheberrechtsgesetz. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der von
Teilen der Web-Site sind nur zum Zweck einer Bestellung bei der PPK als Betreiber
des virtuellen Shops erlaubt. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung,
Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die
übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Widerrufsbelehrung
Stand/Gültigkeit: 1. August 2014
Der Kunde hat das Recht, einen mit PPK Alpenlift Mobilität GmbH online oder außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Vertrag über Waren oder über Dienstleistungen binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von
Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von Ihm benannter Dritter, der
nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei einem Vertrag über Dienstleistungen beginnt die
Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde PPK Alpenlift Mobilität GmbH mittels einer eindeutigen
schriftlichen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen hat, werden die vom Kunden erhaltenen Zahlungen retourniert,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde
eine andere Art der Lieferung als die günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag an dem die Mitteilung über den Rücktritt von diesem Vertrag bei PPK
Alpenlift Mobilität GmbH eingegangen ist und die Waren ordnungsgemäß retourniert wurden. Für den Fall, dass
das Zahlungsmittel der ursprünglichen Transaktion für die Rückzahlung nicht zur Verfügung steht (z.B.
Nachnahme), erfolgt die Rückzahlung per Banküberweisung auf ein vom Kunden anzugebenes Bankkonto oder
mittels Verrechnungsscheck.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich zurückzusenden oder zu übergeben. Im Falle des Widerrufs ist der Kunde
gesetzlich verpflichtet, alle Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen. Die Rücksendung hat in der
Originalverpackung zu erfolgen, der Nachweis und die Gefahr für die Rücksendung liegen beim Kunden.
Kann der Kunde die empfangenen Produkte sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht, teilweise nicht ,oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, so muss dieser einen
entsprechenden Wertersatz leisten.
Ausschluss des Widerrufsrechts.
Der Konsument hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:
a. Dienstleistungen, auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung
des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung –
noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung
sodann vollständig erbracht wurde,
b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder entsprechend adaptiert wurden,
c. Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt
wurden,
d. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern
deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
g. bei Verträgen über Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Kunde ausdrücklich zu einem
Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.
Das Widerrufsrecht gilt ausnahmslos nur für private Endverbraucher Widerrufsbelehrung Frist Rücksendekosten 14 Tage Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Rücknahmen akzeptiert
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