Mercedes Benz Radstern LKW über 7, 501 t A3854010703
Technische Daten, Fotos und Beschreibung:
Kaufpreis: Є999,00
Mercedes Benz Radstern Neuwagen günstig kaufen
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Artikelmerkmale
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. | Fahrzeugart: | LKW über 7,501 t | |
Modell: | Mercedes-Benz | Hersteller: | Mercedes-Benz |
Fahrzeugbeschreibung:
Details anzeigen
Sie bieten auf einen Neuen Unbenutzten Radstern für Mercedes-Benz
Original Teile Nummer
A3854010703
Neupreis 1499,22 € Rechtliche Informationen des Verkäufers AHG Mosel GmbH Kontaktdaten Christian Coutelle Carl-Benz-Straße 25 56850 Enkirch Germany Telefon:06541/813-0 Fax:06541/813-133 E-Mail: info@ahg-mosel.de
Geschäftsführer: Christian Coutelle, Daniel Schawo Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: Amtsgericht Wittlich HRB 21899 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 209390802 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf
l. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei
Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkaufsleiter die Annahme
der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten
Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet,
den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Erfolgt die vertragliche Übergabe des Fahrzeugs mehr als vier Monaten nach Bestellung, so
ist der Verkäufer im Falle einer zwischenzeitlichern Preiserhöhung durch den Hersteller
(Daimler AG) berechtigt, den vertraglich vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.
3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem
Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines
unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern
zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer
Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit
des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus
vom Vertrag zurücktreten, und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem
Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich
der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises, ist der
Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung
durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der
Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in
Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von
seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Im Falle der Nichtabnahme oder der verspäteten Abnahme kann der Verkäufer von
seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Innerhalb von 8 Tagen nach Zugang
der Bereitstellungsanzeige geht die Gefahr des Unterganges des Kaufgegenstandes auf
den Käufer über.
3. Verlangt der Verkäufer bei Nichtabnahme Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des
Kaufpreises. Im Falle der verspäteten Abnahme kann der Verkäufer pro Kalendertag zum
Ablauf des 8. Tages seit Zugang der Bereitstellungsanzeige ein Standgeld von 15,00 Euro
pro Tag berechnen. Der Schadenersatz ist in jedem Fall höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein; öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers
gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammen-
hang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum
Verzicht verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder
verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss
jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1 bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß
Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und
nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahr-
lässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über
den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der
Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegen-
standes nächstgelegenen, dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des
betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km, vom Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages
geltend machen.
3. Alters- und laufzeitbedingte Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen sowie Gebrauchs-
spuren, die auf einem der Fahrzeugleistung und der Art der Nutzung entsprechenden Gebrauch
des Fahrzeuges beruhen, sind vertragsgemäß und im Rechtssinn keine Mängel.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen
für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer
beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den
bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für
den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung)
gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel verursacht worden sind.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers
bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
VIII. Schiedsgutachterverfahren
(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t)
1. Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen "Meisterbetrieb der Kfz-Innung", können die Parteien bei Streitig-
keiten aus dem Kaufvertrag - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zu-
ständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung
muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von
13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung,
die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist.
Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle
ihre Tätigkeit ein.
6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand Im Inland hat,
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als
Gerichtsstand. Widerrufsbelehrung Frist Rücksendekosten 14 Tage Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen -ohne Angabe von Gründen- diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AHG-Mosel GmbH, Carl-Benz- Str. 25, 56850 Enkirch, Fax: 06541/ 813-133, E-Mail: info@ahg-mosel.de
) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zu übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500,00 Euro geschätzt. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
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