Hyundai Santa Fe 2.4 4WD GLS Klima
Technische Daten, Fotos und Beschreibung:
Kaufpreis: Є850,00
Hyundai Santa Fe gebraucht günstig kaufen
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Artikelmerkmale
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“Motor Lauft nicht rund , Roststellen vorhanden .” |
Marke: | Hyundai | Kraftstoff: | Benzin |
Modell: | Santa Fe 2.4 4WD GLS * Klima | Getriebe: | Manuelle Schaltung |
Farbe: | Schwarz | Emissionsklasse: | Euro 3 |
Datum der Erstzulassung: | 20.12.2000 | Komfortausstattung: | Klimaanlage, Servolenkung |
Kilometerstand: | 193000 | Sicherheitsmerkmale: | ABS, Airbag Beifahrer, Allradantrieb, Wegfahrsperre |
Leistung: | 107 | Außenausstattung: | Anhängerkupplung, Katalysator, Leichtmetallfelgen |
HU: | 12.2015 | Unfall-/Bastlerfahrzeug: | Bastlerfahrzeug |
AU: | 12.2015 | Typ: | Geländewagen |
Fahrzeugbeschreibung:
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Zwischenverkauf ist uns vorbehalten.Motor Lauft nicht rund , Roststellen vorhanden .
Bastlerfahrzeug .
Fahrzeug mit Starkem Optische Mängel .
Rechtliche Informationen des Verkäufers Kontaktdaten Mustafa Günes Hauptstrasse 115 / 2 71134 Aidlingen Deutschland
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IMPRESSUM:
GÜNES AUTOMOBILE
Inhaber: Mustafa Günes
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Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.
nach § 27a Umsatzsteuergesetz: DE211520784
Vertretungsberechtigte: Mustafa Günes / Murat Günes
Geschäftsführer : Mustafa Günes Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 211520784 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, änderungen werden in schriftlicher form festgeschrieben .
Alle Vereinbarungen, die zwischen Günes Automobile und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind Schriftlich in diesem Vertrag niedergelegt.
Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Verkaufsstelle und somit Erfüllungsort unsere Adresse.
Der Verkauf gebrauchter Sachen wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen - Stand: 05/2008
1. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 14 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen
gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung
des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich
bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller
unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten
und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Verkäufers.
Zahlung
Der Kau{preis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem
Kaufvertrag beruht.
Lieferung und Lieferverzug
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind
schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines
unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu
liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer
Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit
des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus
vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem
Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung
setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der
Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der
Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung
durch Zufall möglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der
Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei recht, zeitiger Lieferung eingetreten wäre.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der
Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte
des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts. Höhere Gewalt
oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer
ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten
Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern. verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses
Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als
vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon
unberührt.
Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen
gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt
dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen. wenn der
Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bel
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers
gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im
Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende
Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes
dem Verkäufer zu.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Solange der
Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch
Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
Sachmangel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes an den Kunden.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der
Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1 bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2
gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei
mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den
Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit
Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des Betriebs betriebsunfähigen Kaufgegenstandes
nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des
betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages
geltend machen.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser
Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet
der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer
für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen
Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene
Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur
Schadenregulierung durch die Versicherung. Das gleiche gilt für Schäden, die durch einen
Mangel verursacht worden sind.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des
Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder
eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 3. Die Haltung
wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)
1. Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen ,,Meisterbetrieb der Kfz-Innung" können die Parteien bei
Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des
Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel
anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes,
spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des
Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und
Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten
ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die
Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
IX: Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Das gilt auch für
Kaufleute, die ihren Sitz im Ausland haben.
Ist der Käufer Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Hat der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland, oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers.
Bei sämtlichen Verträgen mit Kaufleuten ist Erfüllungsort für alle sich aus diesem
Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen einschließlich der Zahlungspflicht, der Sitz des
Verkäufers.
X: Anwendbares Recht:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
(CISG) finden keine Anwendung.
GÜNES AUTOMOBILE | Hauptstraße 115/2 | 71134 Aidlingen Widerrufsbelehrung Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.
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