FORD TAUNUS TRANSIT FK 1250 Baujahr 1965 im sesationellem Zustand
Technische Daten, Fotos und Beschreibung:
Kaufpreis: Є28.000,00
FORD TAUNUS TRANSIT gebraucht günstig kaufen
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Marke: | FORD | |
Leistung: | 40 | Modell: | Transit FK 1250 |
Kraftstoff: | Benzin | Typ: | Trasnporter |
Getriebe: | Manuelle Schaltung | Farbe: | Silbergrau - blau - weiß |
Unfall-/Bastlerfahrzeug: | Kein Unfall-/Bastlerfzg. | Anzahl Türen: | 4 |
Herstellungsland und -region: | Deutschland | Datum der Erstzulassung: | 19650427 |
Zustand: | komplett restauriert | Kilometerstand: | 32.000 Originalkilometerstand |
HU: | 20160400 |
Fahrzeugbeschreibung:
Details anzeigen
FORD TAUNUS TRANSIT
FK 1250
hier noch weitere Bilder als die 12 in der Galerie bei ebay:
Ich biete hier einen FORD FK 1250 im außergewöhnlich gutem Zustand an. Das Fahrzeug hat ein 32seitiges
GTÜ-Classic-Oldtimergutachten mit 1- und einem Wiederherstellungswert
von 30.000 €. Ich persönlich halte das Minus nach der Eins eher für Ungerechtfertigt und den eigentlichen Fahrzeugwert schon für etwas für höher.
Das der Taunus-Transit eine sehr große Ähnlichkeit mit dem VW Bulli T1 hat liegt daran, das der Bulli T1 Designer und promovierte VW Ingenieur und Konstrukteur Alfred Haesner 1952 Volkswagen verließ
und bei FORD den FK 1000 entwickelte und zur Serienreife brachte, mit
der Vorgabe besser zu sein, wie der T1. Dies wurde dadurch erreicht,
dass man den Motor nicht wie beim T1 im Heck hatte sondern dieser nach
vorne kam und man somit eine gerade und ebene Ladefläche anbieten
konnte. Zudem war der FK zu dieser Zeit mit seinen damals 38 PS der
stärkste aller Kleintransporter in Deutschland und dem Bulli mit seinen
25 PS um Nasenlängen vorraus. Auch das Wärmeproblem des luftgekühlten
Bullimotors war durch eine Wasserkühlung beim FK nicht gegeben. Zudem
war die Wasserkühlung vorne optimal für eine funktionierende Heitzung
und Lüftung, was man von den Wärmetauschern beim T1 nicht unbedingt
sagen kann. Ich möchte den T1 Bulli keinesfalls schlecht machen, dieser
ist ein anstandslos grandios schönes und tolles klassisches Fahrzeug,
aber leider ist der Transit dem Bulli gegenüber bislang völlig
unterbewertet gewesen, auch was die Preise betrifft. Das scheint sich
aber langsam merklich zu ändern.
Dieses Fahrzeug ist der Hingucker wo immer ich mit ihm auftache ...... und
sicherlich als Werbeträger für die ein oder andere Firma sehr Interesant ! Wenn Sie mit eimem solchen Fahrzeug durch die Straßen oder egal wo
vorfahren, ist der Werbeeffekt einer gelesenen Aufschrift und mit etwas
oder jemanden oder einer Firma oder aber Produkt identifiziert zu
werden, wahnsinnig hoch. Rechnen Sie sich aus, was Werbung kostet und
setzen Sie dies in die Verhältnismäßigkeit was ein solcher Werbeträger
kostet.
Dieser FK ist Baujahr 1965, also einer der letzten dieser Baureihe mit Original 32.000 Kilometer. Das Fahrzeug war, wie so viele seiner heute noch Überlebenden, einst
ein Feuerwehrmaterialwagen. Das hatte zum Vorteil, dass er relativ wenig bewegt wurde und somit nur ganz wenig Originalkilometer zusammen
kamen und der Erhaltungszustand in den ersten drei bis vier Jahrzehnten
immer durch die Jungfeuerwehrleute beibehalten wurde. Wahrscheinlich ist 80% der Originallackschicht über die Jahre abgewaschen und abpoliert
worden. Auch der Rost ist bei Feuerwehrfahrzeugen in den ersten
Jahrzehnten kein Thema gewesen, da die Fahrzeuge meist in geheizten
Hallen standen und wenn nicht wenisten ein Dach über dem Kopf hatten,
was normale Transporter oder Kleinbusse seltenst hatten.
Bevor ich hier nun mehr über meinen FK hier schreibe und aufführe was alles
gemacht und erneuert wurde, rufen Sie mich bei wirklichem Interresse
doch einfach mal an oder lassen die Bilder auf sich wirken. Manchmal
erklären Bilder mehr als Text.
Rückfragen kann ich Ihnen ggf. unter 06151 - 424342 beantworten
Hier das übliche an Rechtsinformation: Dies ist eine Versteigerung oder
Verkauf im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter
erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Das Fahrzeug ist nach bestem
Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Natürlich ist jederzeit
eine Probefahrt möglich u. auch v. mir gewünscht. Eine Rücknahme,
Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem
Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein
Widerrufsrecht genießt. Auch übernehme ich keinerlei Garantien und das
Fahrzeug wird so wie es ist als Gebrauchtfahrzeug verkauft, dies
bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch
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gilt das Urteil vom AG Bremen, Urteil vom 20.10.2005 - 16 C 168/05.
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