Brilliance BS4 zu verkaufen
Technische Daten, Fotos und Beschreibung:
Kaufpreis: Є1.111,00
Brilliance BS4 gebraucht günstig kaufen
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Artikelmerkmale
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“Tüv und AU neu” |
Marke: | Brilliance | Emissionsklasse: | Euro 4 |
Modell: | BS 4 Comfort | Metallic-Lackierung: | Ja |
Farbe: | Schwarz | Komfortausstattung: | Elektrische Fensterheber, Höhenverstellbares Lenkrad, Klimaanlage, Servolenkung, Zentralverriegelung |
Anzahl Türen: | 5 | Sicherheitsmerkmale: | ABS, Airbag Fahrerseite, Wegfahrsperre |
Datum der Erstzulassung: | 09.12.2010 | Hi-Fi-/ Navigation: | Radio / CD |
Kilometerstand: | 18000 | Außenausstattung: | Katalysator |
Scheckheftgepflegt: | Ja | Unfall-/Bastlerfahrzeug: | Kein Unfall-/Bastlerfzg. |
Kraftstoff: | Benzin | Typ: | Limousine |
Getriebe: | Manuelle Schaltung |
Fahrzeugbeschreibung:
Details anzeigen
Verkaufe hier mein BS4 in einem gutem Zustand. Alles weitere bitte am Telefon, da kann man besser über das Fahrzeug reden. Rechtliche Informationen des Verkäufers Autohandel Heinrichs Kontaktdaten Marianne Heinrichs Buschgasse 58 50189 Elsdorf Deutschland
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeuge und Anhänger
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
I. Vertragsabschluss/ Übertragung von Rechten und Pflichten des
Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei
Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer
vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden.
2. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der
Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils
genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der
Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten,
wenn er die Bestellung nicht annimmt.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des
Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur
Zahlung fällig.
2. Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel
vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf
Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit
Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen oder einer verbindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der
Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines
Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des
Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer
darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6- Wochen- Frist
gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer
Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der
Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten
Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Recht, ein
öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in
Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den
vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht,
wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des
Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termine
oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert die in Ziffern 1 bis 3
dieses Abschnitts genannten Termin und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen
zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie
Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der
Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter
Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder
des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können
allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab
Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme
kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des
Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn
der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden
nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund
des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf
zustehenden Forderung.
3. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar
erfüllt
hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz
des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kauvertrag
zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder
an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer
den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der
Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach
Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl
des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B.
der Deutschem Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen
Verkaufswert ermitteln, der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme
und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen
ohne Nachweis % % des gewöhnlichen Verkaufwertes. Sind die höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere
Kosten nachweist.
6. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den
Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen.
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes.
2. Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von
einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Recht,
ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
4. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei
anderen, vom Hersteller / Importeur für die Betreuung des
Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall
hat der Käufer den Verkäufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang
der Anzeige auszuhändigen.
Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat
sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes
nächstgelegenen, vom Hersteller/ Importeur für die Betreuung des
Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum
Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche
aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden
Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach
Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht
fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist
auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den
betreffenden Schadenfall abgeschlossnen Versicherung ( ausgenommen
Summenversicherung ) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige
damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien
oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte
Schäden wird nicht gehaftet.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige
Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der
Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen
durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
VIII.Gerichtsstand
1.Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem
Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Widerrufsbelehrung Frist Rücksendekosten 14 Tage Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Widerrufsbelehrung1
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat2 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Autohandel Heinrichs
Buschgasse 58
50189 Elsdorf
Tel: 02274 908659
Autohandel Heinrichs
Geschäftsführer: T HeinrichsAutohandelHeinrichs@freenet.de
Fax 02274 908659
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Erläuterungen zur Widerrufsbelehrung:
1 Diese Belehrung entspricht dem neuen vom Gesetzgeber in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV n.F. bereitgestellten Muster für eine Widerrufsbelehrung, welches gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV n.F. den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung genügt (sog. Fiktionswirkung). Die neue BGB-Informationspflichten-Verordnung tritt am 01.04.2008 in Kraft. Nach der Übergangsregelung des § 16 BGB-InfoV n.F. kann das bisherige amtliche Muster noch bis zum 1. Oktober 2008 verwendet werden. Da das bisherige amtliche Muster jedoch hochgradig abmahngefährdet ist, raten wir von dessen Verwendung ab.
2 Es ist umstritten, ob auf dem eBay-Markplatz aufgrund der Besonderheiten des Vertragsschlusses bereits vor Vertragsschluss in Textform belehrt werden kann. Dies wurde von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Das Einräumen einer Widerrufsfrist von einem Monat bietet die höhere Rechtssicherheit.
3 Diese Muster-Widerrufsbelehrung verzichtet auf die Geltendmachung eines Wertersatzes für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung. Ob ein solcher Wertersatz verlangt werden kann ist umstritten und wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
4 Falls Sie dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung in diesen Fällen auferlegen möchten, müssen Sie auch eine entsprechende vertragliche Regelung in Ihre Artikelbeschreibung bzw. Ihre AGB einfügen!
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