Astra F CC Cool Dream Automatik Scheckheftgepflegt neue Ganzjahresreifen
Technische Daten, Fotos und Beschreibung:
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Astra F CC gebraucht günstig kaufen
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Artikelmerkmale
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“Gebrauchter Astra F CC "Cool/Dream" mit Gasschiebe-Hubdach und Klimaanlage(drucklos),rundherum diverse Streifschäden,Rückwandklappe links leicht eingedrückt und Rostspuren,Rostansatz um die Seitenwandantenne herum.Hauptuntersuchung ist 04-2014 fällig.Neue HU machbar ohne weitere erforderliche Vorbereitung (untere Lenkerbuchsen Auslegung des Prüfing.,also kann-muss aber noch nicht).Keine Reparatur-Wartungsstau.Fahrbereit und Verkehrssicher.Lack stellenweise ausgeblichen,aber mit etwas Muskelschmalz oder Poliermaschine wieder in ansehnlichen Zustand zu versetzen.Motorversion X16SZR Zweiventiler.4-Stufenautomatik mit Winteranfahrhilfe und Sportprogramm.” |
Marke: | Opel | Kraftstoff: | Benzin |
Modell: | Astra | Getriebe: | Automatik |
Farbe: | Tizianrot | Emissionsklasse: | Euro 3 |
Anzahl Türen: | 5 | Komfortausstattung: | Elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Schiebedach, Servolenkung |
Datum der Erstzulassung: | 13.03.1997 | Sicherheitsmerkmale: | ABS, Airbag Beifahrer, Airbag Fahrerseite, Wegfahrsperre |
Kilometerstand: | 134560 | Hi-Fi-/ Navigation: | Radio / CD |
Leistung: | 55 | Unfall-/Bastlerfahrzeug: | Kein Unfall-/Bastlerfzg. |
HU: | 04.2014 | Herstellungsland und -region: | Deutschland |
AU: | 04.2014 | Typ: | Limousine |
Scheckheftgepflegt: | Ja |
Fahrzeugbeschreibung:
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Opel Astra F CC "Dream/Cool"Automatik 1.6i 55kW ABS als Winterauto mit Gebrauchsspuren Zuerst die Mängel: Rostansatz um die Antenne an der Seitenwand herum,Rückwandklappe links leicht eingedrückt mit Rostansatz,Rostansatz um den Tankeinfüllstutzen herum. Klimaanlage ist drucklos,Lack stellenweise ausgeblichen (Politur schafft Abhilfe). Hauptuntersuchung ist im April 2014 abgelaufen,neue HU aber ohne großen Aufwand machbar. Inspektion/Motorölwechsel ist fällig. Schutzzierleiste Beifahrertür vorne beschädigt. Halter Sonnenblende rechts gebrochen/Sonnenblende fehlt. Beleuchtung Armarturenbrett teilweise ausgefallen. Karosserie hat diverse Gebrauchsspuren,aber keine großen Beulen/Dellen. Positives gibt es aber auch zu berichten: Fahrzeug ist Scheckheftgepflegt seit 2003 ohne Unterbrechung. zuletzt ausgeführte Reparaturen: 11-2013 bei 133163 Scheibenwaschpumpe neu, 04-2013 bei 130466 Inspektion mit allen Filtern und Zündkerzen,Bremsflüssigkeitswechsel, Bremsklötze vorne erneuert,vier Ganzjahresreifen Goodyear Vector 5+ erneuert, 09-2012 bei 126406 Motorsteuergerät erneuert,Lambdasonde ersetzt, 04-2011 bei 120454 Starterbatterie erneuert, 04-2010 bei 113454 Stoßdämpfer hinten,Lenkerbuchsen vorne und Stabipendel erneuert, 04-2009 bei 105126 Zylinderkopfdichtung erneuert,ATF-Ölwechsel. Der Verkauf erfolgt im Kundenauftrag,somit von Privat ohne Gewährleistung/Garantie. Eine Rücknahme wird daher auch nicht angeboten. Der Startpreis erfolgt ohne Mindestpreis,der Zwischenverkauf bleibt bis 24 Stunden vor Auktionsende vorbehalten. Der Sofort-Kaufenpreis beinhaltet die fällige Jahresinspektion,eine neue Hauptunter- suchung durch den TÜV-Nord,die Opel-Mobilservice-Garantie bis zur nächsten fälligen Jahreswartung und eine 12-monatige INTEC-Gebrauchtwagengarantie "Basis", sowie Behebung aller verkehrssicherheitsrelevanten Mängel,die durch den TÜV-Nord festgestellt werden sollten! Diese Option gilt nur für Sofortkauf,nicht bei Auktion,nur um erneuten Mißverständnissen vorzubeugen! Versand wird für diesen Artikel nicht angeboten,es sei denn der Käufer kümmert sich selbst um diesen. Nach erfolgreichem Gebot bitten wir um Kontaktaufnahme innerhalb 48 Stunden und Abholung innerhalb der nächsten 7 Tage. Wir bieten ebenfalls an, das Fahrzeug zu besichtigen und Probe zu fahren,bevor Sie ein Gebot abgeben,bzw.durch Auktionsgewinn einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen haben. Aufgrund der Angebotstruktur von Privat (im Kundenauftrag) gibt es für diesen Artikel kein Rücktritts-/Widerrufsrecht! Ich bitte dieses vor Gebotsabgabe zu berücksichtigen! Die Bezahlung kann bei Abholung innerhalb der vorgenannten Frist erfolgen. Sofern Sie länger benötigen das Fahrzeug abzuholen ist eine Vorabüberweisung von 50% des Auktions-/Kaufpreises unabdingbar,da besonders bei der Sofortkaufvariante noch weitere Kosten anfallen,die wir damit decken (Inspektion,Haupt-und Abgasuntersuchung,INTEC-Garantie)und bis zur Übergabe/Abholung erledigen möchten. Das Fahrzeug ist sofort abholbar,bei Sofortkauf benötigen wir insgesamt 72 Stunden für die Fertigstellung lt.Angebotsbeschreibung. Das Fahrzeug ist abgemeldet,Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen sind mitzubringen,bzw.Abholung mit einem Hänger (Hängertransport ist aufgrund des fahrbereiten und verkehrssicheren Zustandes nicht zwingend erforderlich). Gerne werden auch Gebote von Gewerbetreibenden angenommen,bei Abholung ist dann die Gewerbeanmeldung mitzubringen. Aufgrund der gesetzlichen Altautoverordnung ist bei Abholung in jedem Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vorzulegen. Auktionsgewinner mit Aufenthaltserlaubnis oder Duldung haben den Kauf/Fahrzeugüber- nahme beim zuständigen Verkehrsamt anzumelden und eine Bescheinigung dafür mitzubringen,da das Fahrzeug sonst nicht ausgehändigt wird! (Die erforderlichenPapiere werden sofort nach Zahlung zugestellt) Rechtliche Informationen des VerkäufersOpel Service Reiche Kontaktdaten Jan Reiche Hamburger Strasse 11 22949 Ammersbek Deutschland Telefon:040-6050225 Fax:040-6051008 E-Mail: info@Opelreiche.de Eingetragen in die Handwerksrolle Meisterbetrieb der Kfz-Innung Stormarn Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: Einzelunternehmen-kein Handelsregistereintrag Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 259415528 Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen. Druckversion Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot AGB (Neuwagen) AGB (Gebrauchte) AGB (Teilwesen) AGB (Dienstleistung) Rechtliche Hinweise Impressum Jan Reiche B. Hamburger Str. 11 22949 Ammersbek Tel: 0 40 / 605 02 25 Fax: 0 40 / 605 10 08 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), Stand: 01/2002 Zahlung Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Lieferung und Lieferverzug Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muß er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Abnahme Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. Sachmangel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Haftung Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 4 abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. AGB (Neuwagen) AGB (Gebrauchte) AGB (Teilwesen) AGB (Dienstleistung) Rechtliche Hinweise Impressum Jan Reiche B. Hamburger Str. 11 22949 Ammersbek Tel: 0 40 / 605 02 25 Fax: 0 40 / 605 10 08 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), Stand: 03/2008 Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers Zahlung Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Lieferung und Lieferverzug Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, und/oder Schadenersatz statt der Leistung, verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Abnahme Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf bestehender Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand und im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. Sachmangel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung. Haftung Hat der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Schiedsstelle (Schiedsverfahren) (Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild "Meisterbetrieb der Kfz-Innung" oder das Basisschild "Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" oder "Autohandel mit Qualität und Sicherheit", können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Auftrag -mit Ausnahme über den Kaufpreis- die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgen. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben. Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Widerrufsbelehrung Frist Rücksendekosten 14 Tage Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben Widerrufsbelehrung1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat2 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Opel Service Reiche Inhaber Jan Reiche Hamburger Strasse 11, 22949 Ammersbek info@Opelreiche.de Fax 040-6051008 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3 Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Grundsätzlich sind vom Widerrufs- und Rückgaberecht alle Teile ausgenommen, die speziel für Sie ausgebaut wurden und/oder Artikelspezifisch für Ihren Bedarf geliefert werden.Ein Widerrufs-/Rückgaberecht bedarf der Einwilligung des Verkäufers. Angefallene Versand-und Rücksendungskosten und weiterer Versandspesen gehen in diesem Fall immer auf den Käufer über.Ersatz des Kaufpreises ist dann auf den Warenwert des Artikels beschränkt ohne Versandkostenerstattung. Ende der Widerrufsbelehrung
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